WEG-Verwaltung Aachen: Vertrauen setzt Kompetenz und Transparenz voraus

Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Immobilieneigentums einer Eigentumswohnanlage ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Wichtigkeit. Der Verwalter sollte nicht nur unparteiisch und zuverlässig sein, sondern zudem über spezielle Kennnisse der Verwaltungstechnik und der ökonomischen Geschäftsführung verfügen – und gleichzeitig mit allen einschlägigen privatrechtlichen Vorschriften vertraut sein. Die Verpflichtungen des Verwalters sind in den entsprechenden Paragraphen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verankert – wir wissen sie kompetent und verantwortlich zu erfüllen. Unsere WEG-Verwaltung gewährleistet eine vollumfängliche Betreuung und Vertretung der Eigentümergemeinschaft sowie eine effiziente Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Immobilieneigentums.

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Gründe für WEG-Verwaltung

Kaufmännische Verpflichtungen
Eigentümerversammlung
Instandhaltung

Korrekte Erfüllung aller kaufmännischen Verpflichtungen

Wir betreuen jede Eigentümergemeinschaft mit größter Sorgfalt und der professionellen Erfahrung, die wir aus unserer langjährigen Tätigkeit am Aachener Markt mitbringen. Unsere Dienstleistung umfasst dabei im kaufmännischen Bereich die korrekte Erledigung der folgenden Pflichten:

  • Die Erstellung einer professionellen Jahresabrechnung, die den rechtlichen Erfordernissen entspricht
  • das Aufstellen eines Wirtschaftsplans unter Berücksichtigung der vorhandenen Ist-Werte
  • eine nachvollziehbare Buchführung inklusive Prüfung aller Geld-Ein- und Ausgänge, sowie die Verwaltung und Disponierung des allgemeinen Geldverkehrs und die Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
  • die Haushaltgeld-Kontrolle mit monatlicher Sollstellung und gegebenenfalls entsprechender Anmahnung bei Zahlungsverzug
  • die Berechnung und Anforderung notwendiger Sonderumlagen
  • die Veranlassung und Aufstellung der Heizkostenabrechnungen.
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Die Eigentümerversammlung: Organisation und Durchführung

Wichtigstes Handlungsinstrument einer jeden Eigentümergemeinschaft ist die jährliche Eigentümerversammlung, die wir terminieren, organisieren und durchführen. Wir erstellen eine Tagesordnung und führen Protokoll. Wir legen im Rahmen dieser Versammlung Rechenschaft über Konten, Maßnahmen, Rückstellungen und ausgeführte Beschlüsse ab. Wir dokumentieren neue Beschlüsse und Anregungen und versenden im Anschluss die gegengezeichneten Unterlagen an alle Eigentümer.

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Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums als oberste Maxime

Der Gesetzgeber hat im WEG die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ausdrücklich als Verwaltungsaufgabe festgeschrieben. Wir sorgen durch regelmäßige Objektbegehungen für eine kontinuierliche Überwachung der baulichen Substanz und die reibungslose Funktionstüchtigkeit aller elektrischen Anlagen. Notwendige, kleinere Reparaturen werden von uns direkt an fachkompetente Handwerker beauftragt. Für größere Instandsetzungsarbeiten übernehmen wir die Planung, die Preisanfrage und die Ausschreibung. Nach (genehmigter) Auftragsvergabe kontrollieren wir die Korrektheit der Ausführung.

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Rechtliches: Wir vertreten und beraten die Gemeinschaft

In juristischer Hinsicht vertreten wir die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis vor Gericht, aber auch bei Ämtern und Behörden, beispielsweise bei der Beschaffung von Genehmigungen. In dieser Funktion schließen wir Versicherungs- und Wartungsverträge ab oder bereiten Rechtsstreitigkeiten im Namen der Eigentümergemeinschaft vor. Im Innenverhältnis beraten wir die Gemeinschaft zu allen rechtlichen Fragen, beispielsweise zu erforderlichen Mehrheitsverhältnissen bei Beschlüssen, die bauliche Veränderungen beinhalten.
Für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nicht nutzen, bieten wir zudem die Sondereigentumsverwaltung an, sodass Sie sich um eine gesonderte Korrespondenz mit ihren Mietern nicht zu sorgen brauchen.